Der Schutz vor Kindesmisshandlung am Maßstab von Art. 19 UN-KRK im Kontext der Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung. Eine (auch) völkerrechtliche Anfrage zur fragmentarischen Implementation von Art. 19 UN-KRK in §100a, b StPO in Bezug auf §225 StGB. Journalartikel uri icon

Abstract

  • Als Signatar der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist die Bundesrepublik Deutschland seit gut drei Jahrzehnten an die Konventionsvorgaben zum möglichst umfassenden Schutz von Kindern (und Jugendlichen) gebunden. Auf einfachgesetzlicher Ebene des Familienrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts, aber auch im Straf- und Strafprozessrecht, müssen sich spezifische Konventionsrechte der UN-KRK – es handelt sich dabei um Mindest-Standards – abbilden und normativ „wiederfinden“ lassen. Dieses Umsetzungsgebot gilt demnach nicht nur für die originär zivilrechtlichen (Kinder- und) Gewaltschutz-Bestimmungen der §§ 1631 II, 1666 BGB (sowie als spezifischer Schutzauftrag auch in § 8a SGB VIII, im gesamten KKG sowie in dem weiteren Reformgesetz des KJSG verankert), sondern auch für einen konkreten Straftatbestand zum Schutz junger Menschen: dem Schutz vor Misshandlung gemäß § 225 StGB. Auf der Ebene des flankierenden Strafprozessrechts ist im Kontext digitaler Kriminalitätsformen zu fragen, durch welche prozessualen Eingriffs- und Verfolgungsmaßnahmen ein wirksamer Kinderschutz insbesondere vor Gewalt und Misshandlung gewährleistet werden kann. Anhand der Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO und der Online-Durchsuchung gemäß § 100b StPO wird der konventionsrechtlich postulierte Kinderschutz in Bezug auf Schutz vor Gewalt, genauer im Hinblick auf den Straftatbestand der Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB, untersucht. Nicht thematisiert hierbei wird die akustische Wohnraumüberwachung nach § 100c StPO, welche einer eigenen Untersuchung unter besonderer verfassungsrechtlicher Berücksichtigung des qualifizierten Gesetzesvorbehalts aus Art. 13 Abs. 2 bis Abs. 7 des Grundgesetzes zuzuführen ist.

Veröffentlichungszeitpunkt

  • 2025

Review-Status

  • Peer-Reviewed

Erscheinungsort

  • Köln

Ausgabe

  • 5 / 2025

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International Standard Serial Number (ISSN )

  • 1861-6631