Fällt mit Eintritt der Volljährigkeit das Merkzeichen „H“ für Hilflosigkeit als Nachteilsausgleich automatisch weg? Journalartikel uri icon

Abstract

  • Das Merkzeichen »H« im Schwerbehindertenausweis bedeutet gemäß SGB IX, dass Personen, Kinder/Jugendliche wie auch Erwachsene, dauernd und in erheblichem Maße auf fremde Hilfe angewiesen sind. Ihnen stehen dauerhaft Nachteilsausgleiche beispielsweise bei der Nutzung des ÖPNV zu. 

Veröffentlichungszeitpunkt

  • 2021

Review-Status

  • Peer-Reviewed

Heftnummer

  • 6

Startseite

  • 226

letzte Seite

  • 230

Seitenzahl

  • 5