Abstract
- Das Merkzeichen »H« im Schwerbehindertenausweis bedeutet gemäß SGB IX, dass Personen, Kinder/Jugendliche wie auch Erwachsene, dauernd und in erheblichem Maße auf fremde Hilfe angewiesen sind. Ihnen stehen dauerhaft Nachteilsausgleiche beispielsweise bei der Nutzung des ÖPNV zu.